Allgemeine Geschäftsbedingungen der Proftech AG
Adresse
Proftech AG
Dufourstrasse 71a
CH-8570 Weinfelden
Tel: +41 (0)71 655 13 13
Email: info@proftech.ch
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden (in der Folge „Besteller“ genannt) und der Proftech AG (in der Folge „Lieferant“ genannt). Sie gelten mit dem Vertragsabschluss als akzeptiert.
1.2 Anderslautende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, des Bestellers sind nur anwendbar, wenn sie vom Lieferanten schriftlich akzeptiert wurden.
1.3 Die AGB gelten für unbestimmte Zeit, solange und soweit sie nicht von den Parteien mit schriftlicher Vereinbarung aufgehoben, geändert oder ergänzt werden.
2 Angebote, Bestellung, Bestätigung, Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und werden erst durch die schriftliche (E-Mail genügt) Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten (Auftragsbestätigung) verbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt mit der Versendung der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten als abgeschlossen (Vertragsabschluss).
2.3 Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung denjenigen der AGB vor.
3 Lieferumfang
3.1 Es gelten die von den Parteien bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbarten Liefermengen.
4 Lieferfristen
4.1 Es gelten die von den Parteien bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferfristen.
4.2 Die Lieferfristen beginnen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist.
4.3 Die Lieferfristen gelten, eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vorbehalten als eingehalten, wenn die zur Lieferung bestimmte Ware am letzten Tag der Frist im Werk des Lieferanten zur Abholung durch den Spediteur oder den Besteller selbst bereitsteht.
4.4 Die Lieferfristen verlängern sich angemessen:
- wenn der Besteller den vereinbarten Vertragsinhalt nachträglich abändert oder ergänzt;
- wenn der Besteller seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäss oder rechtzeitig nachkommt;
- wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist; und
- wenn die Verzögerung auf andere Hindernisse zurückzuführen ist, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat.
4.5 Der Lieferant bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Allfällige Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller aber nicht zum Vertragsrücktritt. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
5 Rahmenverträge
5.1 Lieferungen aus Rahmenverträgen und Verträgen auf Abruf sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzunehmen.
5.2 Für nicht fristgerecht abgenommene Lieferungen muss der Besteller nach fruchtloser Nachfristsetzung den verbleibenden Faktura betrag bezahlen und für die zusätzlichen Lagerkosten pro Monat 1% des Wertes der nicht bezogenen Lieferung bezahlen.
6 Lieferungsprüfung durch Lieferanten
6.1 Der Lieferant prüft die Lieferung vor Versand, soweit üblich.
6.2 Eine weitergehende Prüfung erfolgt nur, falls schriftlich vereinbart. Die Kosten einer weitergehenden Prüfung werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt.
7 Verpackung, Versand und Transport
7.1 Die Verpackungskosten werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt.
7.2 Das Verpackungsmaterial wird vom Lieferanten nicht zurückgenommen. Ausgenommen ist Verpackungsmaterial, welches ausdrücklich als Eigentum des Lieferanten bezeichnet ist. Als Eigentum des Lieferanten bezeichnetes Verpackungsmaterial ist vom Besteller auf eigene Kosten an den Lieferanten zu retournieren.
7.3 Die Versand- und Transportkosten werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Versicherung allfälliger Versand- und Transportschäden obliegt dem Besteller und erfolgt auf dessen Kosten.
8. Beizug von Drittpersonen
8.1 Der Lieferant ist berechtigt, Drittpersonen zur Vertragserfüllung beizuziehen.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Lieferant bleibt Eigentümer der Lieferung, bis die vertraglich vereinbarten Zahlungen vollständig beim Lieferanten eingegangen sind.
9.2 Der Besteller hält die Lieferung auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand. Ferner trifft er alle erforderlichen Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
9.3 Der Lieferant ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
10 Technische Unterlagen und Muster
Die vom Lieferanten an den Besteller übergebenen technischen Unterlagen und Muster (in Papierform oder auf elektronischen Datenträgern) bleiben Eigentum des Lieferanten und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11 Gewährleistung und Haftung
11.1 Der Lieferant gewährleistet eine vertragsgemässe Ausführung der Lieferung.
11.2 Mängelrügen sind innert 10 Kalendertagen nach Empfang der Lieferung (Unterzeichnung des Lieferscheins) detailliert und unter Beilage von Belegmustern schriftlich anzubringen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Lieferung mit Ablauf der 10-tägigen Frist als genehmigt.
11.3 Mangelhafte Lieferungen sind dem Lieferanten unverändert, möglichst in der Originalverpackung, zurückzusenden. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Besteller oder Dritte ohne Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt.
11.4 Weist die Lieferung einen Mangel auf oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, leistet der Lieferant nach eigenem Ermessen entweder kostenlosen Ersatz oder eine Gutschrift im Betrag der eingetretenen Wertminderung. Andere Mängelrechte des Bestellers und insbesondere ein Anspruch auf Wandelung bestehen nicht.
11.5 Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
11.6 Gewährleistungsrechte des Bestellers verjähren in jedem Fall zwei Jahre nach Lieferung.
12 Preise und Zahlungsbedingungen
12.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive sämtlicher Nebenkosten (insbesondere Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Versicherung, Zölle sowie Mehrwertsteuer). Sämtliche Nebenkosten werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt.
12.2 Rechnungsbeanstandungen sind dem Lieferanten innerhalb von 12 Kalendertagen ab Rechnungserhalt schriftlich mitzuteilen. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt die Rechnung als vom Besteller genehmigt.
12.3 Der Besteller verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungserhalt, ohne Abzug, zu bezahlen.
12.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Besteller ohne vorgängige Mahnung direkt in Verzug. Im Verzugsfall ist der Lieferant berechtigt, die Vertragserfüllung einzustellen und einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch den Lieferanten bleibt vorbehalten.
12.5 Die Verrechnung von Zahlungsverpflichtungen mit eigenen Forderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen.
13 Verhaltenskodex (Code of Conduct)
13.1 Alle an Proftech AG gelieferten Produkte müssen im Einklang mit dem Verhaltenskodex der Proftech AG hergestellt sein.
14 Schutzrechte
14.1 Der Besteller befreit den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer Patent-, Gebrauchsmuster oder sonstigen Schutz- und Urheberrechtsverletzung ergeben können.
15. Salvatorische Klausel
Falls Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt. Diese Regelung gilt auch, soweit die AGB eine Lücke enthalten.
16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.
16.2 Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Insbesondere finden die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.
15.3 Die Anwendung der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) und der Kollisionsnormen des Schweizerischen internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
Proftech AG
Dufourstrasse 71 A
CH-8570 Weinfelden